Hier kannst Du dir eine Beitrittserklärung
ausdrucken oder elektronisch ausfüllen.
Beitrittserklärung zum ausdrucken
Elektronisches Beitrittsformular
(einfach entsprechendes Formular anklicken)
Musterbeitrittserklärung
Kirmesgesellschaft Asterstein e.V. gegr.1950 Geschäftsführung: Henry Schütt, Görlitzer Str. 03,
56077 Koblenz (schuetthenry@aol.com) http://kg-asterstein.hpage.com
Meine / unsere Mitgliedschaft soll am ............................... beginnen.
Name: …………………………………………….….. Vorname: …………….……….………………..…
Vorname des Partners (bei Familienbeitrag) ..….………………………………………………………………..
Straße: …………………..…………………………………………………………………………………..
Wohnort: …………………………………………..… Telefon: …………………………………….…......
E-Mail: ………………….…………………………………………………………………………………..
Geburtsdatum: ……………………………………… Geb.-Datum d. Partners: …………………………..
(bei Familienbeitrag)
☐ Einzelbeitrag : € 20,-
☐ Einzelbeitrag : € 10,- (16- 25 Jahre)
☐ Familienbeitrag : € 35,-
☐ Familienbeitrag : € 18,- (bis 25 Jahre)
jeweils pro Jahr
Konto bei der Sparkasse Koblenz,
IBAN : DE78 5705 0120 0140 4077 35
BIC : MALADE51K0B
Die Satzung der KGA erkenne(n) ☐ ich/ ☐ wir an.
Mit der Speicherung, Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe meiner Daten zu Vereinszwecken bin ich einverstanden. Sollten bei Vereinsveranstaltungen Abbildungen (Fotos, Videos, Tonaufnahmen) von mir oder Minderjährigen, deren gesetzlicher Vertreter ich bin (Eltern/Erziehungsberechtigte), gefertigt werden, bin ich mit der üblichen Veröffentlichung einverstanden. Wenn nicht widerspreche ich im Einzelfall. Die Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Datenschutzbeschwerdestelle: Landesbeauftragter Rheinland-Pfalz. Das Merkblatt zum Datenschutz habe ich erhalten.
Datum: ……………………………………………..
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Unterschrift(en)
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Einzugsermächtigung
Ich erkläre mich einverstanden, dass mein
☐ Mitgliedsbeitrag / ☐ Familienbeitrag ☐ jährlich
von meinem Konto bis auf Widerruf mittels Lastschriftverfahren abgebucht wird und meine dafür erforderlichen Daten an das beauftragte Bankinstitut weitergeleitet werden.
Bank : …………………………………………………………………………………….…………………
IBAN : ……………………………………………………………………………………………………….
BIC : ……………………………………………………………………………………………………….
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Ort / Datum Unterschrift des Kontoinhabers
Bitte zurück (persönlich oder auf dem Postweg) Henry Schütt, Görlitzer Str. 03, 56077 Koblenz
Wichtige Hinweise
Liebes Vereinsmitglied (in spe), wir begrüßen Sie bei uns in der Kirmesgesellschaft Asterstein e.V. (KGA) und wünschen Ihnen für die Zukunft viele freundschaftliche Begegnungen. Mit den nachstehenden Hinweisen möchten wir Ihnen den Start ein wenig erleichtern und bereits einige Fragen im Vorfeld klären.
Aufnahme in den Verein
Eine Person wird erst durch den Aufnahmevertrag Mitglied im Verein. Damit ein Aufnahmevertrag zwischen dem Mitglied und dem Verein entsteht, muss das Mitglied eine Beitrittserklärung abgeben und der Vereinsvorstand diese in einer Vorstandssitzung durch Beschlussfassung bestätigen.
Datenschutz
Für die Verarbeitung und Speicherung der im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Kirmesgesellschaft Asterstein erhobenen Daten gelten die Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung – DSGVO – in der jeweiligen Fassung. Die mit diesem Beitrittsformular erfassten personenbezogenen Daten werden in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) bzw. c) DSGVO verarbeitet. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis im Verein. Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO.
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Medien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich Bild- und Tonaufnahmen der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über Veranstaltungen des Vereins veröffentlicht.
Datenweitergabe
Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung, insbesondere zum jährlichen Beitragseinzug an das beauftragte Bankinstitut.
Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner ist grundsätzlich der amtierende Vorstand der KGA.
Bitte benachrichtigen Sie den Vorstand der KGA umgehend:
- wenn sich Ihre Anschrift / E-Mail-Adresse geändert hat,
- wenn sich Ihre Bankverbindung ändert,
- wenn sich Änderungen nach Veranstaltungsanmeldungen ergeben.
Fotos, Videos, Tonaufnahmen
Bei Vereinsveranstaltungen werden Lichtbildaufnahmen, bei Videos auch Tonaufnahmen, gefertigt.
Die Fotos werden für Veröffentlichungen in unserem Schaukasten und für Presseveröffentlichungen genutzt. Fotos und Videos dienen auch der Vereinshistorie. Auf Wunsch erhalten Mitglieder diverse Abzüge.
Mit der KGA-Mitgliedschaft wird die Einwilligung des eigenen Abbildes zur Nutzung von Vereinsfotos, Videos und Tonaufnahmen erklärt. Im Einzelfall kann einer Aufnahme widersprochen werden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ihre Einwilligung umfasst auch das Fotografieren und die Abbildung von Minderjährigen, deren gesetzlicher Vertreter (Eltern/Erziehungsberechtigte) Sie sind. Sollten Sie nicht einwilligen wollen, teilen Sie dies bitte dem Vorstand der oder dem Fotografen mit, es werden dann keine Fotos von Ihren Kindern angefertigt. Sie können Ihre Einwilligung auch mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Zweck und Tätigkeit des Vereins
Zweck des Vereins ist die Pflege heimatlichen Brauchtums, insbesondere die Durchführung des Kirchweihfestes und des St. Martinsumzuges in der Pfarrei Maria Himmelfahrt.
Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Er verfolgt keine politischen Ziele.
Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder haben das Recht:
- an der Gestaltung des Vereinslebens mitzuwirken,
- die Einberufung der Mitgliederversammlung zu verlangen und in dieser das Stimmrecht auszuüben,
- Anträge an die Mitgliederversammlung zu stellen.
- Auskünfte gemäß den Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) und des Landesdatenschutzgesetztes (LDSG) zu verlangen.
Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind Verpflichtet:
- im Sinne der Satzung an Erreichung der Vereinsziele mitzuarbeiten,
- die Kameradschaft innerhalb der Gemeinschaft zu pflegen,
- der Beitragspflicht pünktlich nachzukommen,
- das Vereinseigentum schonend und fürsorglich zu behandeln.